Rechtssatz RS0072579
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0072579
Entscheidungsdatum
02.04.1973
Rechtssatz
Beteiligung eines Richters als Berater eines Vertragspartners an einem Rechtsgeschäft mit einer zwielichten Persönlichkeit, deren kriminelles Vorleben dem Richter aus amtlicher Tätigkeit bekannt war, ist, wenn dies über die unmittelbar Beteiligten hinaus bekannt geworden ist, geeignet, die Achtung vor dem Richterstande, aber auch das Vertrauen in die richterlichen Amtshandlungen zu schmälern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0072579
Dokumentnummer
JJR_19730402_OGH0002_0000DS00009_7200000_001