Rechtssatz RS0072676
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0072676
Entscheidungsdatum
06.11.1969
Rechtssatz
Die Frage nach der Dienstunfähigkeit eines Richters wegen geistiger Eigenschaften ist unter Bedachtnahme auf den allgemeinen richterlichen Aufgabenkreis eines geordneten Auffassens und Verarbeitens von Sachverhalten und ihrer kritischen Beurteilung nach den Rechtsnormen sowie im Hinblick auf die im Einzelfalle gegebene Verwendung des Richters oder doch seine Verwendungsmöglichkeit zu beantworten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0072676
Dokumentnummer
JJR_19691106_OGH0002_0000DS00002_6700000_001