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Rechtssatz RS0072833×

Rechtssatz RS0072833

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0072833

Geschäftszahl

9ObA165/90; 9ObA5/08p

Entscheidungsdatum

17.12.2008

Rechtssatz

Die Leistung der Sonderunterstützung gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, SUG ist eine Maßnahme der sozialen Absicherung für ältere Arbeitnehmer in Krisenbetrieben. Bei Verlust des Arbeitsplatzes in einem solchen Betrieb vor Erreichen des Pensionsanfallsalters soll dem betreffenden Arbeitnehmer der Bezug einer Leistung gesichert werden, die der Pensionsleistung entspricht, auf die er im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Betrieb Anspruch hätte, wenn zu dieser Zeit die besonderen Voraussetzungen für einen Pensionsanspruch aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit oder des Alters erfüllt wären. Es handelt sich um ein Surrogat für eine Pensionsleistung vor Erreichen des Anfallsalters, das nicht aus Mitteln der Pensionsversicherung, sondern für die Übergangszeit bis zum Erreichen der besonderen Anspruchsvoraussetzungen nach den SVG aus Mitteln der Arbeitsmarktverwaltung geleistet wird. (Paragraph 48, ASGG)

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 165/90
    Entscheidungstext OGH 29.08.1990 9 ObA 165/90
  • 9 ObA 5/08p
    Entscheidungstext OGH 17.12.2008 9 ObA 5/08p
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0072833

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2009

Dokumentnummer

JJR_19900829_OGH0002_009OBA00165_9000000_002