Rechtssatz RS0072869
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0072869
Entscheidungsdatum
24.02.1972
Rechtssatz
Das Sich-Aneignen eines nichtvinkulierten Sparbuches kann versuchter Diebstahl sein, weil durch den Verlust des Sparbuches, das nur ein Legitimationspapier ist, die darin verbriefte Forderung des Berechtigten zwar gefährdet wurde, aber erst mit der tatsächlich zustande gekommenen Abhebung des Sparbetrages durch den Täter verloren geht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0072869
Dokumentnummer
JJR_19720224_OGH0002_0120OS00235_7100000_001