Rechtssatz RS0073044
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0073044
Entscheidungsdatum
16.04.1980
Norm
Schweizer OR Art242
Schweizer OR Art243
Rechtssatz
Die im Schweizer ZGB nicht ausdrücklich geregelte Besitzwandlung ist ein uneingeschränkt anerkanntes Traditionssurrogat. Einen gültigen Titel vorausgesetzt, überträgt dieses Traditionssurrogat mit dem Besitz auch das Eigentum. Die Besitzwandlung ist geeignet, ein Schenkungsversprechen zu vollziehen und damit ein formgültiges Schenkungsversprechen gültig zu machen. In der Ermächtigung durch den Schenker über die bei einer Bank erliegenden Vermögenswerte auf Grund der erteilten Vollmacht in seinem Namen zu verfügen und sich derart in den (ausschließlichen) Sachbesitz zu setzen, ist sachenrechtlich eine antizipierende traditio brevi manu, also eine vorweg erklärte Besitzwandlung gelegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0073044
Dokumentnummer
JJR_19800416_OGH0002_0060OB00686_7900000_002