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Rechtssatz RS0073044

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0073044

Geschäftszahl

6Ob686/79

Entscheidungsdatum

16.04.1980

Norm

Schweizer OR Art242
Schweizer OR Art243

Rechtssatz

Die im Schweizer ZGB nicht ausdrücklich geregelte Besitzwandlung ist ein uneingeschränkt anerkanntes Traditionssurrogat. Einen gültigen Titel vorausgesetzt, überträgt dieses Traditionssurrogat mit dem Besitz auch das Eigentum. Die Besitzwandlung ist geeignet, ein Schenkungsversprechen zu vollziehen und damit ein formgültiges Schenkungsversprechen gültig zu machen. In der Ermächtigung durch den Schenker über die bei einer Bank erliegenden Vermögenswerte auf Grund der erteilten Vollmacht in seinem Namen zu verfügen und sich derart in den (ausschließlichen) Sachbesitz zu setzen, ist sachenrechtlich eine antizipierende traditio brevi manu, also eine vorweg erklärte Besitzwandlung gelegen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 686/79
    Entscheidungstext OGH 16.04.1980 6 Ob 686/79
    Veröff: HS X/XI/24

Schlagworte

*CH*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0073044

Dokumentnummer

JJR_19800416_OGH0002_0060OB00686_7900000_002