Rechtssatz RS0073063
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0073063
Entscheidungsdatum
09.10.1984
Norm
Schweizer OR Art422
Schweizer OR Art423
Rechtssatz
Auch nach Schweizer Recht erwirkt der Intervenient, der eine fremde Schuld bezahlt, einen Regreßanspruch gegen den Schuldner. Die rechtliche Grundlage des Regresses ist je nach der Sachlage Mandat (wenn der Schuldner den Auftrag gegeben hat), unbeauftragte Geschäftsbesorgung (wenn der Intervenient ohne Auftrag, aber behufs wirklicher oder vermeintlicher Wahrung der Interessen des Schuldner gehandelt hat: Art 422 Abs 1 Schweizer OR) oder Bereicherung (wenn der Intervenient behufs Wahrung des eigenen oder eines fremden Interesses gehandelt hat: Art 423 Abs 2 Schweizer OR; Bürgen, Schweizerisches Obligationenrecht Allgemeiner Teil 454; Bucher, Schweizerisches Obligationenrecht 524). Eine Intervention durch Kompensation ist dabei mangels Gegenseitigkeit der Forderungen im allgemeinen ausgeschlossen.Auch nach Schweizer Recht erwirkt der Intervenient, der eine fremde Schuld bezahlt, einen Regreßanspruch gegen den Schuldner. Die rechtliche Grundlage des Regresses ist je nach der Sachlage Mandat (wenn der Schuldner den Auftrag gegeben hat), unbeauftragte Geschäftsbesorgung (wenn der Intervenient ohne Auftrag, aber behufs wirklicher oder vermeintlicher Wahrung der Interessen des Schuldner gehandelt hat: Artikel 422, Absatz eins, Schweizer OR) oder Bereicherung (wenn der Intervenient behufs Wahrung des eigenen oder eines fremden Interesses gehandelt hat: Artikel 423, Absatz 2, Schweizer OR; Bürgen, Schweizerisches Obligationenrecht Allgemeiner Teil 454; Bucher, Schweizerisches Obligationenrecht 524). Eine Intervention durch Kompensation ist dabei mangels Gegenseitigkeit der Forderungen im allgemeinen ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 48/84
Entscheidungstext OGH 09.10.1984 4 Ob 48/84
Veröff: Arb 10402 = IPRax 1986,173 (Posch, 188)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0073063
Dokumentnummer
JJR_19841009_OGH0002_0040OB00048_8400000_003