Rechtssatz RS0073209
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0073209
Entscheidungsdatum
11.02.1971
Rechtssatz
Der nachfolgende Kraftfahrzeuglenker darf darauf vertrauen, daß ein Fahrzeuglenker, der von einer für schnellen Verkehr geeigneten und bestimmten Bundesstraße (Freilandstraße) nach links in eine Zufahrt einzubiegen beabsichtigt, diese Absicht so rechtzeitig anzeigt, daß sich der Nachfolgeverkehr darauf einstellen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0073209
Dokumentnummer
JJR_19710211_OGH0002_0020OB00317_7000000_002