Rechtssatz RS0073262
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0073262
Entscheidungsdatum
16.04.1969
Rechtssatz
Der Wert preisgebundener Fahrnisse bestimmt sich nach dem am Stichtag festgesetzten Preis. Der Wert nicht preisgebundener Fahrnisse (hier: Weinpresse aus Eichenholz) ist in der Weise zu ermitteln, daß vom Richtpreis der diese Fahrnisse betreffenden Elemente (Materialentgelt und Arbeitsentgelt, Unternehmergewinn) auszugehen ist. Auf die effektive Beschaffbarkeit einer Ware am Stichtag (Schwarzmarkt!) ist nicht einzugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0073262
Dokumentnummer
JJR_19690416_OGH0002_0070OB00045_6900000_001