Rechtssatz RS0073295
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0073295
Entscheidungsdatum
13.03.1969
Rechtssatz
Ein auf seiner rechten Fahrbahnhälfte fahrender Kraftfahrzeuglenker braucht auf einer acht Meter breiten Fahrbahn zur Nachtzeit seine Fahrgeschwindigkeit nicht auf die Möglichkeit einzurichten, daß von der durch das Abblendlicht seiner Scheinwerfer nicht ausgeleuchteten Gegenfahrbahn ein anderer Verkehrsteilnehmer plötzlich in seine Fahrbahn gelangt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0073295
Dokumentnummer
JJR_19690313_OGH0002_0020OB00063_6900000_001