Rechtssatz RS0073348
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0073348
Entscheidungsdatum
13.11.1969
Rechtssatz
Kein Verschulden eines Personenkraftwagenfahrers, der im Ortsgebiet bei übersichtlicher, trockener, gerader Fahrbahn mit fünfzig km/h über eine geregelte Kreuzung fährt, auch wenn ein entgegenkommender Motorradfahrer seine Linksabbiegeabsicht nur durch Einordnen zu erkennen gibt, Anzeichen für eine Vorrangverletzung durch ihn aber noch nicht erkennbar sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0073348
Dokumentnummer
JJR_19691113_OGH0002_0020OB00307_6900000_001