Rechtssatz RS0073505
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0073505
Geschäftszahl
11Os221/71 (11Os222/71)
Entscheidungsdatum
08.11.1971
Rechtssatz
Den auf einer Tankstellenausfahrt bei Dunkelheit zunächst das Vorbeifahren mehrerer beleuchteter Fahrzeuge (Kolonne nach Öffnen des Bahnschrankens) abwartenden Personenkraftwagenfahrer trifft kein strafrechtliches Verschulden, wenn er nach dem letzten beleuchteten Fahrzeug sein Auto in Bewegung setzt und hiebei mit einem unbeleuchtet den übrigen Fahrzeugen folgenden Moped auf der Straße zusammenstößt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0073505
Dokumentnummer
JJR_19711108_OGH0002_0110OS00221_7100000_001