Rechtssatz RS0073544
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0073544
Entscheidungsdatum
08.07.1982
Rechtssatz
Wer sein Kraftfahrzeug - statt es nach § 10 Abs 2 StVO anzuhalten - in eine Schneeanhäufung am Straßenrand lenkt, so durch dieses von einem darin verborgenen Grenzstein zurückgestoßen wird, ist an einem Zusammenstoß mit einem begegnenden, gleichfalls nicht nach § 10 Abs 2 StVO angehaltenen Kraftfahrzeug mitschuldig (hier: 1:1).Wer sein Kraftfahrzeug - statt es nach Paragraph 10, Absatz 2, StVO anzuhalten - in eine Schneeanhäufung am Straßenrand lenkt, so durch dieses von einem darin verborgenen Grenzstein zurückgestoßen wird, ist an einem Zusammenstoß mit einem begegnenden, gleichfalls nicht nach Paragraph 10, Absatz 2, StVO angehaltenen Kraftfahrzeug mitschuldig (hier: 1:1).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0073544
Dokumentnummer
JJR_19820708_OGH0002_0080OB00162_8200000_001