Rechtssatz RS0073614
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0073614
Geschäftszahl
2Ob82/71; 2Ob184/72; 2Ob4/73
Entscheidungsdatum
08.03.1973
Rechtssatz
Ein Kraftfahrzeuglenker, der das Fahrzeug nach dem Einordnen zur Fahrbahnmitte wieder zum rechten Fahrbahnrand lenkt, muß sich unmittelbar vor dem Einbiegen nach links neuerlich vergewissern, ob der Nachfolgeverkehr durch das Abbiegen gefährdet werden könnte.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 82/71
Entscheidungstext OGH 03.06.1971 2 Ob 82/71
- 2 Ob 184/72
Entscheidungstext OGH 06.10.1972 2 Ob 184/72
Ähnlich; Beisatz: Ermöglichte die geringe Breite der Fahrbahn kaum ein auffälliges Heranfahren an die Fahrbahnmitte, so ist das geringe Ausschwenken zum rechten Fahrbahnrand ein Grund zu besonderer Vorsicht. (T1)
- 2 Ob 4/73
Entscheidungstext OGH 08.03.1973 2 Ob 4/73
Ähnlich
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0073614
Dokumentnummer
JJR_19710603_OGH0002_0020OB00082_7100000_001