Rechtssatz RS0073713
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0073713
Entscheidungsdatum
26.05.1970
Rechtssatz
Auf Freilandstraßen muß in der Regel wegen der dort zumeist gefahrenen höheren Geschwindigkeit das bevorstehende Linksabbiegen schon in einer größeren Entfernung von der Stelle der Ausführung angezeigt werden, damit sich der nachfolgende Verkehrsteilnehmer darauf einstellen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0073713
Dokumentnummer
JJR_19700526_OGH0002_0020OB00170_7000000_002