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Rechtssatz RS0073955×

Rechtssatz RS0073955

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0073955

Geschäftszahl

11Os111/70

Entscheidungsdatum

23.10.1970

Rechtssatz

Wenn der Verkehr an einem Fußgängerübergang durch Lichtzeichen geregelt wird und die Verkehrsampel für den Verkehr im Verlaufe der Fahrbahn grünes Licht zeigt, kann ein sich dem Übergang nähernder Fahrzeuglenker gemäß dem Paragraph 3, StVO darauf vertrauen, daß auch andere Verkehrsteilnehmer sich an die Verkehrsregeln halten und insbesondere Fußgänger nicht unter Mißachtung des Paragraph 76, Absatz 3, StVO die Fahrbahn bei Rotlicht überqueren. Von dem Zeitpunkt angefangen, zu dem eine alte Frau - der Verkehrsregelung zuwider - die Fahrbahn betritt, kann sich der Fahrzeuglenker jedoch auf den Vertrauensgrundsatz nicht mehr berufen.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 111/70
    Entscheidungstext OGH 23.10.1970 11 Os 111/70
    Veröff: ZVR 1971/62 S 91

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0073955

Dokumentnummer

JJR_19701023_OGH0002_0110OS00111_7000000_001