Rechtssatz RS0073970
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0073970
Geschäftszahl
10Os50/80 (10Os51/80)
Entscheidungsdatum
22.04.1980
Rechtssatz
Der Vertrauensgrundsatz kann ausnahmsweise auch gegenüber Kindern zum Tragen kommen, dies aber nur dann, wenn deren verkehrsgerechtes Verhalten aus den gegebenen Umständen verläßlich erkennbar ist und insoweit Gewähr dafür besteht, daß sich das Kind nicht verkehrswidrig verhalten werde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0073970
Dokumentnummer
JJR_19800422_OGH0002_0100OS00050_8000000_001