Rechtssatz RS0073980
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0073980
Entscheidungsdatum
12.02.1985
Rechtssatz
Nach Art 32 CMR verjähren nicht nur aus der tatsächlichen Beförderung von Gütern erwachsende Ansprüche, sondern auch Schadenersatzansprüche wegen zufolge verschuldeter Nichterfüllung eines Beförderungsvertrages begründeten Vertragsrücktritts (entgegen BGH in VersR 1979,276).Nach Artikel 32, CMR verjähren nicht nur aus der tatsächlichen Beförderung von Gütern erwachsende Ansprüche, sondern auch Schadenersatzansprüche wegen zufolge verschuldeter Nichterfüllung eines Beförderungsvertrages begründeten Vertragsrücktritts (entgegen BGH in VersR 1979,276).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0073980
Dokumentnummer
JJR_19850212_OGH0002_0050OB00505_8500000_001