Rechtssatz RS0074158
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0074158
Entscheidungsdatum
02.10.1973
Rechtssatz
Fährt der Lenker eines Lastkraftwagenzuges in einer unübersichtlichen Kurve in der Fahrbahnmitte oder sogar darüber hinaus, obwohl er 3/4 Meter weiter rechts hätte fahren können, verstößt er gegen § 7 Abs 2 StVO.Fährt der Lenker eines Lastkraftwagenzuges in einer unübersichtlichen Kurve in der Fahrbahnmitte oder sogar darüber hinaus, obwohl er 3/4 Meter weiter rechts hätte fahren können, verstößt er gegen Paragraph 7, Absatz 2, StVO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0074158
Dokumentnummer
JJR_19731002_OGH0002_0080OB00181_7300000_001