Rechtssatz RS0074275
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0074275
Entscheidungsdatum
12.01.1995
Norm
PaßG 1969 §25 Abs3
StGB §302 Abs1
Rechtssatz
Die Ausstellung von Sichtvermerken durch einen Zollwachebeamten, ohne sich vorher bei der zwingend anzustellenden Erstprüfung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der gesetzlichen Sichtvermerksversagungsgründe Gewißheit verschafft zu haben, begründet Amtsmißbrauch. Im Rahmen dieser Vorprüfung ist kein Raum für die Ausübung freien Ermessens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0074275
Dokumentnummer
JJR_19950112_OGH0002_0150OS00154_9400000_001