Rechtssatz RS0074492
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0074492
Entscheidungsdatum
07.09.1978
Rechtssatz
Aus einer geringfügigen Bewegung eines Fahrzeuges ist nicht darauf zu schließen, daß es ohne Beachtung des Vorranges aus der Parkfläche auf die Fahrbahn zurückstoßen und andere ernstlich behindern werde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0074492
Dokumentnummer
JJR_19780907_OGH0002_0020OB00148_7800000_001