Rechtssatz RS0074622
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0074622
Geschäftszahl
8Ob190/83; 2Ob112/11a
Entscheidungsdatum
16.09.2011
Rechtssatz
Gerade bei Dunkelheit im Freilandgebiet kann in waldigen Gegenden Wildwechsel nicht ausgeschlossen werden; unklaren Situationen (hier: der Fahrer nahm in größerer Entfernung einen sich bewegenden Gegenstand wahr) ist auch hier durch unverzügliches Herabsetzen der Fahrgeschwindigkeit zu begegnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0074622
Zuletzt aktualisiert am
13.12.2011
Dokumentnummer
JJR_19840315_OGH0002_0080OB00190_8300000_001