Rechtssatz RS0074664
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0074664
Entscheidungsdatum
17.02.1970
Rechtssatz
Bei Gefahr von Glatteis mit erhöhter Schleudergefahr kann auch auf der Autobahn eine allenfalls auch erheblich unter 40 km/h liegende Fahrgeschwindigkeit geboten sein und die Überschreitung der angemessenen niedrigen Geschwindigkeit als Verstoß gegen § 20 Abs 1 StVO 1960 erscheinen lassen.Bei Gefahr von Glatteis mit erhöhter Schleudergefahr kann auch auf der Autobahn eine allenfalls auch erheblich unter 40 km/h liegende Fahrgeschwindigkeit geboten sein und die Überschreitung der angemessenen niedrigen Geschwindigkeit als Verstoß gegen Paragraph 20, Absatz eins, StVO 1960 erscheinen lassen.
Entscheidungstexte
- 11 Os 241/68
Entscheidungstext OGH 17.02.1970 11 Os 241/68
Veröff: EvBl 1970/296 S 518 = ZVR 1970/196 S 265 = RZ 1970,164
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0074664
Dokumentnummer
JJR_19700217_OGH0002_0110OS00241_6800000_001