Rechtssatz RS0074733
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0074733
Geschäftszahl
13Os15/95 (13Os16/95)
Entscheidungsdatum
01.03.1995
Rechtssatz
Mit der Forderung nach einem Mindeststandard für die Verläßlichkeit belastender Aussagen von Zeugen in Wahrheit wird eine Beweisregel reklamiert, die dem Strafverfahren (insbesondere unter sorgsamer Beachtung der in Art 6 MRK aufgestellten Grundsätze eines fairen, das Wesen eines die Strafverfolgung und die Verteidigung sichernden Verfahrens; siehe § 281 Abs 1 Z 4 StPO) fremd ist und auf die Umgehung der Verpflichtung zur sorgfältigen und gewissenhaften Prüfung der Beweismittel auf ihre Glaubwürdigkeit und Beweiskraft nach freier Überzeugung des Gerichtes (§ 258 Abs 2 StPO) hinauslaufen würde.Mit der Forderung nach einem Mindeststandard für die Verläßlichkeit belastender Aussagen von Zeugen in Wahrheit wird eine Beweisregel reklamiert, die dem Strafverfahren (insbesondere unter sorgsamer Beachtung der in Artikel 6, MRK aufgestellten Grundsätze eines fairen, das Wesen eines die Strafverfolgung und die Verteidigung sichernden Verfahrens; siehe Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer 4, StPO) fremd ist und auf die Umgehung der Verpflichtung zur sorgfältigen und gewissenhaften Prüfung der Beweismittel auf ihre Glaubwürdigkeit und Beweiskraft nach freier Überzeugung des Gerichtes (Paragraph 258, Absatz 2, StPO) hinauslaufen würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0074733
Dokumentnummer
JJR_19950301_OGH0002_0130OS00015_9500000_001