Rechtssatz RS0074844
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0074844
Entscheidungsdatum
12.03.1974
Rechtssatz
Der Fahrer muß seine Geschwindigkeit so wählen, daß er in der Lage bleibt, beim Auftauchen eines Hindernisses oder einer sonstigen Gefahrensituation sein Fahrzeug rechtzeitig anzuhalten oder andere, zur Bewältigung dieser Gefahrensituation sonst erforderliche Maßnahmen in wirksamer Weise zu ergreifen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0074844
Dokumentnummer
JJR_19740312_OGH0002_0100OS00003_7400000_002