Rechtssatz RS0075233
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0075233
Entscheidungsdatum
10.10.1995
Norm
ABGB §7
MRG idF 3.WÄG §45
WGG idF 3.WÄG §39 Abs19
Rechtssatz
Die durch das Fehlen einer Übergangsbestimmung entstandene zeitliche (Regelungs-)Lücke zwischen "altem" und "neuem" Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag ist im Wege der Gesetzesanalogie durch Anwendung des § 39 Abs 19 WGG idF des 3. WÄG zu schließen (unter Bejahung der von Würth vorgeschlagenen Gesetzesanalogie in WoBl 1994,1).Die durch das Fehlen einer Übergangsbestimmung entstandene zeitliche (Regelungs-)Lücke zwischen "altem" und "neuem" Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag ist im Wege der Gesetzesanalogie durch Anwendung des Paragraph 39, Absatz 19, WGG in der Fassung des 3. WÄG zu schließen (unter Bejahung der von Würth vorgeschlagenen Gesetzesanalogie in WoBl 1994,1).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0075233
Dokumentnummer
JJR_19951010_OGH0002_0050OB00115_9500000_001