Rechtssatz RS0075249
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0075249
Entscheidungsdatum
20.10.1992
Rechtssatz
Das Anerkennungsprotokoll findet auf Klagen Anwendung, mit denen der nach Art 60 Abs 1 EPÜ Berechtigte gegen den Anmelder den Anspruch auf Erteilung eines europäischen Patentes geltend macht, wobei aber die nähere inhaltliche Ausgestaltung der das Erfinderprinzip in Art 60 Abs 1 EPÜ schützenden Klage der nationalen Gesetzgebung überlassen ist.Das Anerkennungsprotokoll findet auf Klagen Anwendung, mit denen der nach Artikel 60, Absatz eins, EPÜ Berechtigte gegen den Anmelder den Anspruch auf Erteilung eines europäischen Patentes geltend macht, wobei aber die nähere inhaltliche Ausgestaltung der das Erfinderprinzip in Artikel 60, Absatz eins, EPÜ schützenden Klage der nationalen Gesetzgebung überlassen ist.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 73/92
Entscheidungstext OGH 20.10.1992 4 Ob 73/92
Veröff: ÖBl 1993,8 = GRURInt 1994,65
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0075249
Dokumentnummer
JJR_19921020_OGH0002_0040OB00073_9200000_006