Rechtssatz RS0075362
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0075362
Entscheidungsdatum
18.06.1974
Rechtssatz
Dunkelheit im Sinne des § 60 Abs 3 StVO kann auch eine solche sein, die auf das Fehlen einer Beleuchtung in einer Unterführung zurückzuführen ist.Dunkelheit im Sinne des Paragraph 60, Absatz 3, StVO kann auch eine solche sein, die auf das Fehlen einer Beleuchtung in einer Unterführung zurückzuführen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0075362
Dokumentnummer
JJR_19740618_OGH0002_0080OB00117_7400000_002