Rechtssatz RS0075683
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0075683
Entscheidungsdatum
28.06.1994
Rechtssatz
Der in der Politik sehr häufig gemachte Vorwurf, - die "anderen" Parteien - also die Gegner des Wahlwerbenden - steckten in Wahrheit unter einer Decke und wären sich schon vor der Wahl handelseins, darf in einer demokratischen Gesellschaft nicht unterbunden werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0075683
Dokumentnummer
JJR_19940628_OGH0002_0040OB00075_9400000_002