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Rechtssatz RS0075786

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0075786

Geschäftszahl

6Ob578/94

Entscheidungsdatum

13.07.1994

Norm

UbG allg
UbG §33

Rechtssatz

Die Beurteilung, ob nicht im UbG geregelte allenfalls während einer Unterbringung erfolgende Verletzungen von Rechten eines Patienten durch die Anstaltsleitung - wie beispielsweise die Wegnahme der Privatkleidung, um ein Entweichen des Patienten zu verhindern, die Wegnahme anderer persönlicher Habe oder der Zwang, sich als ungerechtfertigt empfundenen Anstaltsregeln zu unterwerfen - vorliegen, fällt nicht in die Kompetenz des außerstreitigen Unterbringungsverfahrens und ist nicht durch das UbG gedeckt. In diesem Verfahren kann nur überprüft werden, ob die im UbG normierten Voraussetzungen eingehalten wurden.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 578/94
    Entscheidungstext OGH 13.07.1994 6 Ob 578/94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0075786

Dokumentnummer

JJR_19940713_OGH0002_0060OB00578_9400000_001