Rechtssatz RS0075828
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0075828
Entscheidungsdatum
21.01.1975
Norm
New Yorker Unterhaltsschutzabk Art1
BG zur Durchführung des New Yorker Unterhaltsschutzabk §6 Abs3
Rechtssatz
Unter Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sind nicht nur die Erhebung einer Unterhaltsklage oder die exekutive Eintreibung von Unterhaltsansprüchen, sondern auch die Abwehr einer auf Vernichtung derartiger Ansprüche gerichteten Klage zu verstehen (zB Klage nach § 35 EO).Unter Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sind nicht nur die Erhebung einer Unterhaltsklage oder die exekutive Eintreibung von Unterhaltsansprüchen, sondern auch die Abwehr einer auf Vernichtung derartiger Ansprüche gerichteten Klage zu verstehen (zB Klage nach Paragraph 35, EO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0075828
Dokumentnummer
JJR_19750121_OGH0002_0030OB00238_7400000_004