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Rechtssatz RS0075841

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0075841

Geschäftszahl

9Os148/86

Entscheidungsdatum

03.12.1986

Rechtssatz

Ein Viehbeschauer, der rückdatiert Viehbeschauzettel bzw Tierpässe ohne vorangegangene Beschau der Tiere ausstellt, schädigt den Staat nicht nur in seinem Recht auf Bestrafung des Viehtransporteurs wegen Durchführung eines Viehtransports ohne Tierpaß, sondern auch und vor allem in seinem Recht, durch Viehbeschau und Ausstellung entsprechender Viehbeschauzettel und Tierpässe sicherzustellen, daß nur seuchenfreie Tiere den ständigen Aufenthaltsort wechseln und über den Bereich einer Ortsgemeinde hinausbefördert werden können.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 148/86
    Entscheidungstext OGH 03.12.1986 9 Os 148/86
    Veröff: SSt 57/92

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0075841

Dokumentnummer

JJR_19861203_OGH0002_0090OS00148_8600000_001