Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0076303×

Rechtssatz RS0076303

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0076303

Geschäftszahl

12Os54/78; 9Os5/81

Entscheidungsdatum

17.03.1981

Norm

FinStrG §19 Abs3
UStG 1972 §12 Abs1 Z2

Rechtssatz

Tatbildlich für Schmuggel im Sinne des Paragraph 35, Absatz eins, FinStrG ist, daß der Täter eine eingangsabgabepflichtige (oder ausgangsabgabepflichtige) Ware vorsätzlich unter Verletzung einer zollrechtlichen Stellungspflicht oder Erklärungspflicht dem Zollverfahren entzieht. Eine Hinterziehung (Verkürzung) von Eingangsabgaben ist mithin - im Gegensatz zum Tatbild des Paragraph 35, Absatz 2, FinStrG - hier gar nicht essentiell. Auch die Geldstrafe richtet sich gemäß Paragraph 35, Absatz 4, FinStrG nicht nach dem Verkürzungsbetrag, sondern nach dem auf die Ware entfallenden Abgabenbetrag. Eine Abgabenverkürzung ist zwar regelmäßig die Folge, indes nicht Tatbestandsvoraussetzung eines solchen Schmuggels. Es besteht somit keine Möglichkeit eines Vorsteuerabzuges. Die auf steuerrechtlicher Ebene liegende Vorsteuerabzugsberechtigung kommt grundsätzlich im Abgabenstrafrecht nicht zum Tragen und ist insbesondere auf die allein für diesen Rechtsbereich vorgesehene Strafe des Wertersatzes (Paragraph 19, Absatz 3, FinStrG) ohne Auswirkung.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 54/78
    Entscheidungstext OGH 05.10.1978 12 Os 54/78
    Veröff: EvBl 1979/65 S 189
  • 9 Os 5/81
    Entscheidungstext OGH 17.03.1981 9 Os 5/81
    nur: Tatbildlich für Schmuggel im Sinne des § 35 Abs 1 FinStrG ist, daß der Täter eine eingangsbgabepflichtige (oder ausgangsabgabepflichtige) Ware vorsätzlich unter Verletzung einer zollrechtlichen Stellungspflicht oder Erklärungspflicht dem Zollverfahren entzieht. Eine Hinterziehung (Verkürzung) von Eingangsabgaben ist mithin - im Gegensatz zum Tatbild des § 35 Abs 2 FinStrG - hier gar nicht essentiell. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0076303

Dokumentnummer

JJR_19781005_OGH0002_0120OS00054_7800000_003