Rechtssatz RS0076341
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0076341
Entscheidungsdatum
11.04.1972
Rechtssatz
Kein Milderungsumstand für den sich nicht als Vater der Kinder fühlenden Angeklagten, der durch früher gegen ihn erflossene Schuldsprüche darüber belehrt wurde, es könne darauf, daß er sich nicht als Vater der beiden Kinder fühle, so lange nicht Bedacht genommen werden, bis nicht durch ein gerichtliches Urteil feststehe, daß er tatsächlich nicht als Vater dieser Kinder anzusehen sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0076341
Dokumentnummer
JJR_19720411_OGH0002_0100OS00020_7200000_001