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Rechtssatz RS0076372×

Rechtssatz RS0076372

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0076372

Geschäftszahl

5Ob508/92

Entscheidungsdatum

24.03.1992

Rechtssatz

Der Ansicht, eine "Überalimentierung" müsse vermieden werden; es könne nicht Zweck des Gesetzes sein, Ausfälle bei sehr hohen Unterhaltsbeiträgen zu sichern (Knoll, Kommentar zum UVG in ÖA, RdZ 8 zu Paragraph 5, UVG), ist - hier nur für den verwandten Fall der Eigeneinkünfte - entgegenzuhalten, daß sich eine Gesetzesauslegung nicht an Extremfällen orientieren darf, "Überalimentierungen" in aller Regel schon durch die Anwendung des Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer eins, UVG begegnet werden kann und der Unterhaltsbedarf von Minderjährigen knapp vor der Volljährigkeit in der Regel auch bei nicht gehobenen Lebensverhältnissen über der derzeitigen Grenze des Paragraph 6, Absatz eins, UVG liegen wird.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 508/92
    Entscheidungstext OGH 24.03.1992 5 Ob 508/92

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076372

Dokumentnummer

JJR_19920324_OGH0002_0050OB00508_9200000_005