Rechtssatz RS0076431
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0076431
Entscheidungsdatum
21.05.1974
Rechtssatz
Eine in Unterhaltsschutzsachen verhängte längere Freiheitsstrafe kann gerade zu Lasten derjenigen gehen, die durch das Gesetz geschützt werden sollen; doch kann diesem Umstand bei aller Anerkennung der kriminalpolitischen Problematik der gegenständlichen Strafbestimmung im Rahmen der gegebenen Gesetzeslage nicht entsprechend Rechnung getragen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0076431
Dokumentnummer
JJR_19740521_OGH0002_0130OS00052_7400000_001