Rechtssatz RS0076528
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0076528
Entscheidungsdatum
11.04.1995
Norm
AbkSozSi Österreich - USA Art3
Rechtssatz
Nach Art 3 AbkSozSi-USA erstreckt sich der persönliche Geltungsbereich - wie auch in einzelnen anderen Abkommen - ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit auf alle Personen, die nach den Rechtsvorschriften eines Vertragsstaates oder beider Vertragsstaaten versichert sind oder waren.Nach Artikel 3, AbkSozSi-USA erstreckt sich der persönliche Geltungsbereich - wie auch in einzelnen anderen Abkommen - ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit auf alle Personen, die nach den Rechtsvorschriften eines Vertragsstaates oder beider Vertragsstaaten versichert sind oder waren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0076528
Dokumentnummer
JJR_19950411_OGH0002_010OBS00059_9500000_003