Rechtssatz RS0076543
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0076543
Entscheidungsdatum
08.03.1994
Rechtssatz
Das Titelbezeichnungsrecht gehört zu den Urheberpersönlichkeitsrechten. Es besteht nur an dem Titel, so, wie ihn der Urheber seinem Werk gegeben hat. Lautet dieser aber hier "Das österreichische Recht" ohne die Namen der ehemaligen Herausgeber, wird der Name des Urhebers damit nicht zum geschützten Werktitel. Die Übung in Fachkreisen, ein Werk - neben dem Titel - auch unter Angabe seines Autors zu zitieren, vermag daran nichts zu ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076543
Dokumentnummer
JJR_19940308_OGH0002_0040OB00165_9300000_003