Rechtssatz RS0076544
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0076544
Geschäftszahl
4Ob317/85 (4Ob318/85)
Entscheidungsdatum
15.05.1985
Norm
IAKW-FinanzierungsG §1
Rechtssatz
Die INTERNATIONALE AMTSSITZ- UND KONFERENZZENTRUM WIEN AG hat eine einem Vermieter von Bürogebäuden vergleichbare Stellung. Eine Abstellung etwa von allfälligen weiteren Patenteingriffen ist von ihr und nicht von den "Mietern" zu erwarten, die darauf, ob bei der Schaffung des später überlassenen Gebäudes in eine patentrechtlich geschützte Konstruktionsweise eingegriffen wurde, in aller Regel keinen Einfluß haben. Die INTERNATIONALE AMTSSITZ- UND KONFERENZZENTRUM WIEN AG benützt die von ihr zur Verfügung gestellten Gebäude.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 317/85
Entscheidungstext OGH 15.05.1985 4 Ob 317/85
Veröff: SZ 58/86 = ÖBl 1985,129 = GRURInt 1986,561
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0076544
Dokumentnummer
JJR_19850515_OGH0002_0040OB00317_8500000_030