Rechtssatz RS0076592
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0076592
Entscheidungsdatum
02.10.2007
Rechtssatz
Der Anspruch auf angemessene Vergütung wurde aus der Erwägung eingeführt, dass durch die modernen technischen Methoden gegenüber den Gegebenheiten des Jahres 1936 nunmehr massenweise weitere Vervielfältigungsstücke hergestellt werden können, die dem ursprünglichen Vervielfältigungsstück in ihrer Art und ihrem Wert durchaus vergleichbar sind. Die Nachteile, die den Urhebern und Leistungsschutzberechtigten durch das private Überspielen von Werken auf Trägermaterial entstehen, sollten durch diese Regelung - im Einklang mit dem in Urheberrecht ganz allgemein verfolgten Prinzip, dass die Urheber und Leistungsschutzberechtigten an den wirtschaftlichen Ergebnissen ihres Schaffens angemessen beteiligt werden sollen, ausgeglichen werden.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 19/94
Entscheidungstext OGH 31.05.1994 4 Ob 19/94
- 4 Ob 124/07z
Entscheidungstext OGH 02.10.2007 4 Ob 124/07z
Auch; Veröff: SZ 2007/151
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076592
Zuletzt aktualisiert am
18.07.2011
Dokumentnummer
JJR_19940531_OGH0002_0040OB00019_9400000_005