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Rechtssatz RS0076741

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0076741

Geschäftszahl

5Ob1527/93

Entscheidungsdatum

27.04.1993

Rechtssatz

Die Ansicht, daß eine Einbehaltung von zu Unrecht empfangenen Unterhaltsvorschußbeträgen solange nicht erfolgen dürfe, als nach dem entsprechenden Abzug dem Unterhaltsberechtigten nicht mindesten der als Existenzminimum angesehene Betrag verbleibe, übersieht, daß sich der Unterhaltsanspruch des Minderjährigen gegen beide Elternteile richtet und daß die Bedürfnisse, die ein selbsterhaltungsfähiger Minderjähriger durch den letztgenannten Geldbetrag abzudecken hat, im Falle eines unterhaltsberechtigten Minderjährigen eben durch die Leistungen beider Elternteile und nicht nur des Geldunterhaltspflichtigen gedeckt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0076741

Dokumentnummer

JJR_19930427_OGH0002_0050OB01527_9300000_003