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Rechtssatz RS0076865

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0076865

Geschäftszahl

3Ob549/94

Entscheidungsdatum

07.09.1994

Rechtssatz

Bei dem Gesetzgeber sehr wohl bekannten und geläufigen Vertragstypen wie dem Werkvertrag, bei dem es im Zuge der Freiheit der Dienstleistungen immer wieder dazu kommt, daß das Werk nicht im Staat des Sitzes des Unternehmens, sondern in einem Drittstaat oder im Staat des Werkbestellers herzustellen ist, zeigt der klare und eindeutige Gesetzeswortlaut durch eine sogenannte Ausweichklausel, deren Grundlage man im Paragraph eins, Absatz 2, IPRG zu finden glaubt, nicht einengt.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 549/94
    Entscheidungstext OGH 07.09.1994 3 Ob 549/94
    Veröff: SZ 67/147

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076865

Dokumentnummer

JJR_19940907_OGH0002_0030OB00549_9400000_003