Rechtssatz RS0077044
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtsgebiet
Zivilrecht, Strafrecht
Rechtssatznummer
RS0077044
Geschäftszahl
3Ob602/55; 12Os36/70
Entscheidungsdatum
11.03.1970
Rechtssatz
Die Herstellung von Vergrößerungen von Lichtbildern ist als Vervielfältigung und die Veräußerung von Lichtbildern als Verbreitung im Sinne des § 74 UrhG anzusehen, wogegen allerdings die Kolorierung eines Originallichtbildes an sich noch nicht als Verletzung des dem Schutzberechtigten zustehenden Ausschließungsrechtes zu werten wäre.Die Herstellung von Vergrößerungen von Lichtbildern ist als Vervielfältigung und die Veräußerung von Lichtbildern als Verbreitung im Sinne des Paragraph 74, UrhG anzusehen, wogegen allerdings die Kolorierung eines Originallichtbildes an sich noch nicht als Verletzung des dem Schutzberechtigten zustehenden Ausschließungsrechtes zu werten wäre.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 602/55
Entscheidungstext OGH 28.12.1955 3 Ob 602/55
Veröff: SZ 28/268
- 12 Os 36/70
Entscheidungstext OGH 11.03.1970 12 Os 36/70
Veröff: EvBl 1970/285 S 491 = ÖBl 1971,89 = RZ 1970,123
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0077044
Dokumentnummer
JJR_19551228_OGH0002_0030OB00602_5500000_001