Rechtssatz RS0077411
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0077411
Geschäftszahl
1Ob153/58; 4Ob127/92
Entscheidungsdatum
23.02.1993
Rechtssatz
Die Bestimmungen des UWG treten zu dem in anderen Formalgesetzen gewährten Rechtsschutz hinzu. Soweit daher nicht das formale Sonderrecht (also Patentrecht, Markenrecht und Musterschutzrecht) die Anwendung dieser ergänzenden Vorschriften ausdrücklich oder stillschweigend ausschließt, ist die Anwendung des UWG zulässig.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 153/58
Entscheidungstext OGH 02.09.1958 1 Ob 153/58
- 4 Ob 127/92
Entscheidungstext OGH 23.02.1993 4 Ob 127/92
Ähnlich; Beisatz: Soweit aber ein Patentschutz besteht, scheiden wettbewerbsrechtliche Ansprüche aus, kann doch das Wettbewerbsrecht dann keinen Schutz bieten wenn ihn das Sonderschutzrecht ausdrücklich oder sinngemäß ausschließt; ist patentrechtlich eine Benützung frei, dann kann nicht wettbewerbsrechtlich ein Nachbau unzulässig sein. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0077411
Dokumentnummer
JJR_19580902_OGH0002_0010OB00153_5800000_001