Rechtssatz RS0077548
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0077548
Entscheidungsdatum
05.12.1978
Rechtssatz
Keine privatwirtschaftliche Tätigkeit und damit kein Handeln "im geschäftlichen Verkehr" bzw keine Teilnahme am Erwerbsleben, wenn das Landesbauamt in Bauangelegenheiten der Gemeinden durch Verfassung von Vorentwürfen und Entwürfen, die Überprüfung von Entwürfen und Kostenvoranschlägen, die Überwachung der Bauausführung und die Prüfung der Abrechnung durch das Personal der Landesbaubehörden in jenen Fällen gegen pauschalierten Kostenbeitrag mitwirkt, in denen eine Gemeinde für ein bestimmtes Bauvorhaben eine "Bedarfszuweisung" des Landes erhält.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0077548
Dokumentnummer
JJR_19781205_OGH0002_0040OB00341_7800000_002