Rechtssatz RS0077568
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0077568
Entscheidungsdatum
04.01.1952
Rechtssatz
Zeitungstitel genießen den Schutz nach § 9 UWG. Der Titelschutz erlischt erst mit endgültigem Einstellen des Erscheinens der Zeitung, kann aber diesen Zeitpunkt auch überdauern.Zeitungstitel genießen den Schutz nach Paragraph 9, UWG. Der Titelschutz erlischt erst mit endgültigem Einstellen des Erscheinens der Zeitung, kann aber diesen Zeitpunkt auch überdauern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0077568
Dokumentnummer
JJR_19520104_OGH0002_0010OB00885_5100000_002