Rechtssatz RS0077648
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0077648
Entscheidungsdatum
26.04.1983
Rechtssatz
Ein auf Grund eines "freien Dienstvertrages" Beschäftigter ist mangels Vorliegens der Voraussetzung der persönlichen Abhängigkeit im Sinne des § 4 Abs 1 lit a InvEG - auf die wirtschaftliche Abhängigkeit kommt es nicht mehr an - kein Dienstnehmer im Sinne dieses Gesetzes.Ein auf Grund eines "freien Dienstvertrages" Beschäftigter ist mangels Vorliegens der Voraussetzung der persönlichen Abhängigkeit im Sinne des Paragraph 4, Absatz eins, Litera a, InvEG - auf die wirtschaftliche Abhängigkeit kommt es nicht mehr an - kein Dienstnehmer im Sinne dieses Gesetzes.
Schlagworte
SW: Arbeitsvertrag, Arbeitnehmer
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0077648
Dokumentnummer
JJR_19830426_OGH0002_0040OB00038_8300000_001