Rechtssatz RS0077725
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0077725
Entscheidungsdatum
06.12.1968
Rechtssatz
Die unmittelbar neben der Urteilsveröffentlichung unter der Überschrift "Lassen Sie sich nicht beirren!" erfolgende Einschaltung eines Inserates, das die in der Urteilsveröffentlichung als wahrheitswidrig gekennzeichnete Werbung billigt und damit das Urteil als unrichtig hinstellt, verstößt gegen die guten Sitten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0077725
Dokumentnummer
JJR_19681206_OGH0002_0040OB00344_6800000_002