Rechtssatz RS0077733
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0077733
Entscheidungsdatum
18.10.1977
Rechtssatz
Hat die beklagte Partei in ihrem Katalog bei sklavisch nachgeahmten Erzeugnissen der klagenden Partei auch noch deren Artikel-Nummern neben ihren eigenen Fabrikations-Nummern angeführt, so begründet dieses Verhalten allein schon einen Wettbewerbsverstoß im Sinne des § 1 UWG (Ingridgläser).Hat die beklagte Partei in ihrem Katalog bei sklavisch nachgeahmten Erzeugnissen der klagenden Partei auch noch deren Artikel-Nummern neben ihren eigenen Fabrikations-Nummern angeführt, so begründet dieses Verhalten allein schon einen Wettbewerbsverstoß im Sinne des Paragraph eins, UWG (Ingridgläser).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0077733
Dokumentnummer
JJR_19771018_OGH0002_0040OB00391_7700000_001