Rechtssatz RS0077949
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0077949
Entscheidungsdatum
21.02.1978
Rechtssatz
Gehört das kostenlose Zusenden einer Zeitung nicht zur Durchführung des gleichzeitigen Preisausschreibens, sondern stellt eine damit nur äußerlich zusammenhängende, ihrem Wesen nach aber selbständige Werbemaßnahme eigener Art dar, muß seine rechtliche Zulässigkeit ohne Rücksicht auf die damit verbundene gesetzwidrige Preisverlosung und unabhängig von dieser beurteilt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0077949
Dokumentnummer
JJR_19780221_OGH0002_0040OB00417_7700000_002