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Rechtssatz RS0077966

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0077966

Geschäftszahl

4Ob310/81

Entscheidungsdatum

17.02.1981

Rechtssatz

Wird in einer Rundfunkwerbung darauf hingewiesen, daß bei der von der "Neuen Kronen-Zeitung" veranstalteten Aktion "Dank ans Tier" die "aufregendsten und interessantesten Erlebnisse mit Tieren" veröffentlicht werden sollten, wobei es für jeden Bericht" schöne Preise" gebe, und daß "mehr darüber" in der "Kronen-Zeitung" zu lesen sein werde, kann daraus kein Anhaltspunkt dafür entnommen werden, daß die hier in Aussicht gestellten "Preise" im Wege einer Verlosung verteilt oder von einem anderen "Zufall" im Sinn des Paragraph 28, UWG abhängig sein würde. Der unbefangene Rundfunkhörer mußte vielmehr erwarten, daß die "Neue Kronen-Zeitung" jeden Einsender einer Tiergeschichte mit einem "schönen Preis" bedenken werde. Kein Verstoß gegen Paragraph 28, UWG; kein psychologischer Kaufzwang.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 310/81
    Entscheidungstext OGH 17.02.1981 4 Ob 310/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0077966

Dokumentnummer

JJR_19810217_OGH0002_0040OB00310_8100000_001